Beurkundungen


Als im Kanton St. Gallen tätige Rechtsanwälte sind wir berechtigt, insbesondere für folgende Rechtsgeschäfte als öffentliche Notare tätig zu sein:

- Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien

- Beurkundung von Gründungen, Statutenänderungen, Kapitalveränderungen von Gesellschaften

- Beurkundung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen sowie Verpfründungsverträgen

- Beurkundung von Bürgschaftserklärungen

- Beurkundung von Vorsorgeaufträgen

 

Öffentliche Beurkundungen von Grundstücksverträgen werden nach wie vor vom örtlich zuständigen Grundbuchamt vorgenommen.